Wärmeschutz
- Aufstellung der Nachweise entsprechend des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) für Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen durch staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
- Prüfung und Dimensionierung von Bauteilkonstruktionen hinsichtlich Wärmeschutz und Wirtschaftlichkeit
- Beratung hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den Richtlinien der KfW
- Berechnung und Auslegung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Berechnung und Verbesserung von 2- und 3-dimensionalen Wärmebrücken nach dem Finite-Elemente-Verfahren im Zuge der Planung und der Sanierung von Gebäuden
- Rechnerische Prüfung von Bauteilkonstruktionen hinsichtlich Kondensatfreiheit im Inneren des Bauteils und an der Oberfläche
- Begutachtung und Beurteilung von Feuchteschäden