Wärmeschutz

  • Aufstellung der Nachweise entsprechend des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) für Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen durch staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
  • Prüfung und Dimensionierung von Bauteilkonstruktionen hinsichtlich Wärmeschutz und Wirtschaftlichkeit
  • Beratung hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den Richtlinien der KfW
  • Berechnung und Auslegung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Berechnung und Verbesserung von 2- und 3-dimensionalen Wärmebrücken nach dem Finite-Elemente-Verfahren im Zuge der Planung und der Sanierung von Gebäuden
  • Rechnerische Prüfung von Bauteilkonstruktionen hinsichtlich Kondensatfreiheit im Inneren des Bauteils und an der Oberfläche
  • Begutachtung und Beurteilung von Feuchteschäden